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Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie

F. Müller, C. Wilhelm

18. Apr. 2024

Erstmal keine Zustimmung für zusätzliche Vorrangfläche für Windenergie

Im Osten der Meckenheimer Gemarkung sieht der Teilregionalplan Windenergie eine Fläche für Windkraft vor, südlich der A 65 (DÜW/RPK-VRG01-W), in der Nähe der Böhler Straße. Jetzt sollte der Gemeinderat einer weiteren Fläche für Windenergie zustimmen. Allerdings liegt dieses Gebiet ganz im Westen der Meckenheimer Gemarkung (DÜW/NW-VRG01-W). Gibt es dort genug Wind für ein Windrad? Es liegt näher an der Haardt, im Windschatten des Weinbiets. Der Wind kommt bei uns meist aus Westen, da ist diese Fläche eine schlechtere Lösung für Windräder. Darüber hinaus ist das Ergebnis der Umweltprüfung der Fläche eher als negativ zu bewerten, u.a. weil dort eine geschütze Vogelart brütet. Deshalb, und weil dieses neue Gebiet genau in die Meckenheimer Weinbaufläche fällt, konnten wir diesem Plan nicht zustimmen. Aus unserer Sicht macht es Sinn erstmal das bestehende Vorranggebiet für Windkraft auf seine Eignung zu Prüfen. Hierfür haben wir in der gleichen Sitzung beantragt, das Windpotenzial analysieren zu lassen: Wie gut eignet sich diese Fläche für eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie? Dies wäre eine Möglichkeit, unsere Gemeinde bezüglich erneuerbarer Energien fit für die Zukunft zu machen. Und die Bürger könnten sich daran beteiligen.


Link zu der Umweltprüfung

Link zu den kompletten Sitzungsunterlagen

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